Darf ich bitten?

Objekt:

Tanzpaar auf Rollen

Baujahr:

1915

Beschreibung:

Für dieses extrem seltene Tanzpaar von Bing konnte bisher kein Katalognachweis gefunden werden. Der Uhrwerkantrieb sitzt im Rock des Mädchens und treibt ein kleines Rad an, welches das Tanzpaar in Kreisbewegung versetzt. Der Junge umfährt seine kleine Schwester (?) auf kleinen Rollschuhen.

Die Tracht deutet auf Kundschaft in den Niederlanden hin. Im Museum ist ein sehr ähnlicher Junge in der Abteilung für Schiffe. Seine Beine haben die Mechanik der Trippel-Trappel Nachziehtiere und er wird von seinem Segelschiff geschoben. In diesem ist ebenfalls ein Uhrwerk mit einer Bodenrolle eingebaut.

Das Museum konnte in den letzten Jahren die Vielfalt an Bing Puppen, Filzfiguren, Tieren und Bären enorm erweitern. Hinweise sowie Auszüge und Kopien aus Katalogen mit dieser Art von Bing Spielzeugen sind sehr willkommen.

Infos zu diesem Bing Tochterunternehmen:
Die Bing Künstlerpuppen und Stoffspielwaren O.H. wurde am 11. Mai 1921 als eigenständiges Tochterunternehmen des Bing Konzern gegründet und ergänzte somit die bereits zum Bing Konzern gehörenden Puppenhersteller Kämmer & Reinhardt zu dem inzwischen auch der Porzellanpuppenhersteller Simon & Halbig gehörte. Laut Firmenstruktur aus dem Jahr 1921 waren die Waltershäuser Puppen inzwischen ein Tochterbetrieb der Bing Künstlerpuppen und Stoffspielwaren.

Käthe Kruse führte gegen den Bing Konzern den wohl bedeutendsten Urheberrechtsprozess in der Geschichte der Spielzeugindustrie. Der Großkonzern Bing hatte im großen Stil begonnen, Käthe Kruse Puppen zu imitieren. Käthe Kruse fühlte sich nicht nur ihrer geistigen Arbeit beraubt, sondern hielt die fabrikmäßig gefertigten Imitate auch für besonders unförmig, seelenlos und leer im Ausdruck. Nicht umsonst hatte sie sich für eine eigene Handwerksfertigung entschieden und damit ein neues Qualitätsmerkmal gesetzt. Bing hingegen setzte auf Massenproduktion und schlug dabei noch Kapital aus Käthe Kruses gutem Markennamen, indem sie mit den Worten "Imitation der Käthe Kruse-Puppen" warben. Käthe Kruse wandte sich in dieser Angelegenheit an eine auf Urheberrechtsfragen spezialisierte Berliner Kanzlei und brachte die Sache vor Gericht. In erster Instanz gab der Richter Käthe Kruse Recht, in der Berufung gewann Bing. Der Rechtsstreit zog sich bis in das Jahr 1925, als Käthe Kruse den Prozess vor dem Leipziger Reichsgericht endgültig gewann. Es war das erste Mal, dass der künstlerische Urheberschutz einem Spielzeug zugebilligt worden war. Eine grundsätzliche Entscheidung, die klare Rechtsverhältnisse schuf. (Quelle: Kaethe-Kruse.de)